AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Music Bakery Linz
www.music-bakery.com
Stand: 01.01.2026
1-Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Music Bakery Studio Linz (nachfolgend „Studio“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über Musikproduktionsleistungen und damit verbundene Dienstleistungen.
1.2 Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG als auch für Unternehmer im Sinne des UGB, sofern nichts anderes geregelt ist.
1.3 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2-Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande durch
– schriftliche Auftragsbestätigung,
– elektronische Bestätigung,
– oder durch Beginn der Leistungserbringung.
2.2 Vertragssprache ist Deutsch
3-Leistungsgegenstand
3.1 Das Studio erbringt insbesondere folgende Leistungen:
– Musikproduktion
– Mixing & Mastering
– Custom Produktionen
– KI-gestützte Produktionen
– Production Membership (Private Production Circle)
– Beteiligungsmodelle (Shared Risk)
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
3.3 Ein bestimmter künstlerischer oder wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere ein wirtschaftlicher Gewinn, eine bestimmte Anzahl von Streams, Chartplatzierungen, Playlist-Platzierungen oder Labelverträge, wird nicht geschuldet.
3.4 KI-gestützte Musikproduktion (Suno)
Sofern der Kunde keinen eigenen KI-generierten Song beistellt, übernimmt das Studio das Prompten, die Generierung sowie die Weiterbearbeitung eines KI-gestützten Musikwerks unter Verwendung eines kostenpflichtigen Pro-Accounts der Plattform Suno. Nach dem zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Stand der Suno Nutzungsbedingungen (Februar 2026) ist das Studio berechtigt, mit einem Pro-Account erstellte Inhalte kommerziell zu nutzen. Das Studio übernimmt jedoch keine Haftung für zukünftige Änderungen der Nutzungsbedingungen von Suno oder anderer eingesetzter KI-Plattformen. Das Risiko etwaiger nachträglicher Einschränkungen, Lizenzänderungen oder Nutzungsverbote trägt der Auftraggeber.
Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:
– Löschung/Sperrung von Releases auf Streaming-Plattformen
– Einschränkung oder Aberkennung kommerzieller Nutzungsrechte
– urheberrechtliche Beanstandungen
– Abmahnungen oder sonstige Ansprüche Dritter
Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, über die mit KI-generierten Inhalten verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken informiert worden zu sein und diese zu akzeptieren.
3.5 Das Beteiligungsmodell gemäß §9 begründet keine Mithaftung des Studios für rechtliche oder regulatorische Risiken im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten.
3.6 Das Studio übernimmt zu keinem Zeitpunkt eine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder Durchsetzbarkeit von KI-generierten Inhalten.
3.7 Das Studio ist nicht verpflichtet, Projektdateien, Rohdaten, Stems oder sonstige Produktionsunterlagen dauerhaft zu archivieren. Eine Aufbewahrung erfolgt maximal sechs (6) Monate nach finaler Lieferung, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf erneute Herausgabe oder Wiederherstellung von Daten.
3.8 Mixing und Mastering stellen technische Bearbeitungsleistungen dar. Ein bestimmtes klangästhetisches Empfinden, subjektiver Geschmack oder eine konkrete klangliche Erwartung wird nicht geschuldet. Maßgeblich ist die branchenübliche technische Umsetzung unter Berücksichtigung des angelieferten Ausgangsmaterials.
3.9 Das Studio haftet nicht für klangliche Einschränkungen oder technische Mängel, die auf unzureichendes, fehlerhaftes oder qualitativ eingeschränktes Ausgangsmaterial zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, technisch einwandfreie Audiodateien gemäß den angegebenen Anforderungen bereitzustellen.
3.10 Bei der Erstellung von Telefonansagen, Jingles oder Werbespots mit KI-generierten Stimmen erfolgt die Sprachproduktion u.a. mittels externer KI-Plattformen. Das Studio schuldet eine technisch einwandfreie Umsetzung der Sprachproduktion, jedoch keine bestimmte stimmliche Einzigartigkeit oder Exklusivität der eingesetzten KI-Stimme. Die Auswahl der KI-Stimme erfolgt nach bestem fachlichen Ermessen unter Berücksichtigung der Projektanforderungen.
3.11 Die Nutzungsrechte an KI-generierten Sprachaufnahmen richten sich nach den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Lizenzbedingungen der jeweiligen KI-Plattform. Das Studio überträgt dem Kunden jene Nutzungsrechte, die ihm selbst aus der jeweiligen Plattformlizenz zustehen. Eine darüberhinausgehende Exklusivität oder Schutzfähigkeit wird nicht zugesichert.
4-Preise & Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
4.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.
4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:
– § 1000 ABGB (Verbraucher)
– § 456 UGB (Unternehmer)
4.4 Das Studio ist berechtigt, offene Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang teilweise oder ganz auszusetzen.
4.5 Das Studio ist berechtigt, Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
4.6 Bei größeren Produktionen kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
4.7 Eine Aufrechnung durch Unternehmer ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Studio ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
5-Urheberrecht & Nutzungsrechte
5.1 Das Studio gilt – soweit urheberrechtlich relevant – als (Mit-)Urheber im Sinne des § 11 UrhG.
5.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im jeweiligen Paket oder Vertrag definierten Nutzungsrechte.
5.3 Nutzungsrechte werden grundsätzlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart als einfaches, nicht übertragbares Werknutzungsrecht eingeräumt.
5.4 Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Unterlizenzierung ist nur dann zulässig, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.5 Rechteübertragungen erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung.
5.6 Das Recht auf Urheberbezeichnung bleibt bestehen, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wurde.
5.7 Bei reinen Mixing- oder Mastering-Leistungen verbleiben sämtliche Urheberrechte am angelieferten Ausgangsmaterial beim Kunden. Das Studio erwirbt hierdurch keine Miturheberrechte, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6-Paketregelungen
6.1 Basis
– Keine kommerzielle Veröffentlichung ohne Upgrade
– Keine Weitergabe an Dritte
6.2 AI Remix Lab
– KI dient als kreative Grundlage
– Veröffentlichung nur gemäß vereinbartem Rechteumfang
6.3 Advanced
– Release-Rechte im vereinbarten Umfang
– Keine automatische Exklusivität
6.4 Creator Plus
– Erweiterte oder exklusive Rechte gemäß Vereinbarung
– Optionaler Buy-Out möglich
– Ghostproduction nur mit gesonderter Vereinbarung
7-Production Membership (Private Production Club)
7.1 Rahmenbedingungen
– Maximal fünf (5) aktive Artists
– Mindestlaufzeit: sechs (6) Monate, danach monatlich kündbar
– Ein Anspruch auf sofortige Produktion innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht.
– Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen und muss spätestens am letzten Kalendertag eines
Monats beim Studio einlangen. Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des Folgemonats, berechnet ab dem Kalendertag des ursprünglichen Vertragsbeginns.
Beispiel: Vertragsbeginn 15.03. – Kündigung 30.09. – Vertragsende 15.10.
7.2 Kündigung
– Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail an office@music-bakery.com erfolgen.
7.3 Credits
– Pro Monat ein Production Credit
– Credits sind personenbezogen und nicht übertragbar
– Maximal zwei Credits gleichzeitig nutzbar
– 90 Tage ab Zuteilung gültig (nicht eingelöste Credits verfallen ersatzlos)
– Keine Auszahlung oder Rückerstattung
– Kein Anspruch auf Expressbearbeitung
Einlösung:
1 Credit = Produktions-Track gemäß Membership-Leistungsumfang
2 Credits = Release-Track inkl. Mastering und definierter Nutzungsrechte
8-Buy-Out
8.1 Ein Buy-Out bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
8.2 Mit Buy-Out räumt das Studio dem Kunden ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes Werknutzungsrecht gemäß §§ 24 ff UrhG ein.
8.3 Dies umfasst insbesondere: Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Streaming, Bearbeitung, Synchronisation, Nutzung in allen bekannten und auch unbekannten Nutzungsarten.
8.4 Klarstellung zur Übertragbarkeit: Ein Buy-Out umfasst die vollständige Übertragung
sämtlicher dem Studio zustehenden und übertragbaren Nutzungsrechte. Rechte, die einer Verwertungsgesellschaft übertragen wurden, bleiben hiervon unberührt. Unverzichtbare Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
8.5 Rechteübertragung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Buy-Out-Entgelts.
8.6 Nicht umfasst sind Rechte Dritter oder lizenzpflichtige Drittinhalte.
8.7 Eine Rückabwicklung ist ausgeschlossen.
9-Beteiligungsmodell (Shared Risk)
9.1 Beteiligungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9.2 Eine Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf die Nettoerlöse aus Streaming und
Downloads/Verkauf nach Abzug von Distributionskosten und Labelanteilen. Maßgeblich sind ausschließlich die vom Distributor oder Label schriftlich ausgewiesenen Netto-Abrechnungen.
9.3 Ohne schriftliche Vereinbarung bestehen keine Beteiligungsansprüche.
9.4 Klarstellung zum Umfang des sogenannten geteilten Risikos: Das im Rahmen des Beteiligungsmodells vereinbarte „Shared Risk“ bezieht sich ausschließlich auf den wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines Songs im Hinblick auf erzielte Nettoerlöse aus Streaming und Downloads. Das geteilte Risiko umfasst nicht: rechtliche Risiken, urheberrechtliche Beanstandungen, Schadenersatzansprüche Dritter, Plattform-Sperren, Löschungen von Veröffentlichungen, regulatorische Änderungen, Risiken im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten. Für derartige Ansprüche oder wirtschaftliche Nachteile haftet ausschließlich der Kunde, sofern dem Studio kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.
9.5 Eine Beteiligung erfolgt ausschließlich auf tatsächlich zugeflossene und abgerechnete Nettoerlöse. Ein Anspruch auf Mindestumsatz oder garantierte Einnahmen besteht nicht. Das Beteiligungsmodell begründet weder eine Gesellschaft im Sinne des Unternehmensrechts noch ein Arbeits- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien.
10-Mitwirkungspflichten
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Materialien rechtzeitig bereitzustellen, falls dies für die Produktion notwendig ist.
10.2 Der Kunde garantiert, über alle erforderlichen Rechte an bereitgestelltem Material zu verfügen und stellt das Studio von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.
10.3 Nach Lieferung des finalen Werks hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen etwaige Mängel konkret zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige, gilt das Werk als vertragsmäßig abgenommen.
10.4 Geringfügige, branchenübliche Abweichungen sowie subjektive klangästhetische Bewertungen stellen keinen Mangel dar. Dies gilt vor allem für Ergebnisse nach Mixing- und Masteringprozessen.
10.5 Nach erfolgter Abnahme gelten weitere Änderungswünsche als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
11-Widerrufsrecht
11.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß FAGG zu.
11.2 Bei individuell nach Kundenspezifikation angefertigten Produktionen besteht kein Widerrufsrecht (§ 18 FAGG).
11.3 Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn
– mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde,
– der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat,
– und bestätigt hat, sein Widerrufsrecht zu verlieren.
11.4. Bei digitalen Inhalten oder individuell angefertigten Produktionen beginnt das Studio erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers zur vorzeitigen Vertragserfüllung mit der Leistung. Der Verbraucher bestätigt dabei, dass er mit Beginn der Leistung sein Widerrufsrecht verliert.
12-Haftung
12.1 Für Personenschäden haftet das Studio unbeschränkt.
12.2 Gegenüber Verbrauchern haftet das Studio bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12.3 Gegenüber Unternehmern haftet das Studio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.5 Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Studio nicht für Schäden, die aus Änderungen der Nutzungsbedingungen, Lizenzbestimmungen oder technischen Rahmenbedingungen von KI-Plattformen resultieren.
12.6 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung – außer bei Vorsatz – der Höhe nach auf das jeweilige Netto-Auftragsvolumen begrenzt.
12.7 Das Studio schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg eines Releases; eine Haftung für das Ausbleiben eines solchen Erfolges ist ausgeschlossen. Bei Werbespots, Jingles oder Telefonansagen wird ebenfalls kein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg geschuldet.
12.8 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungsfrist auf sechs (6) Monate ab Abnahme der Leistung beschränkt.
12.9 Das Studio haftet nicht für nachträgliche Änderungen der Lizenz- oder Nutzungsbedingungen von KI-Plattformen, technische Einschränkungen oder regulatorische Entwicklungen, die die Nutzung KI-generierter Sprachinhalte betreffen, sofern dem Studio kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
12.10 Das Studio garantiert nicht, dass eine KI-generierte Stimme keiner real existierenden Person ähnelt. Eine gezielte Imitation realer Sprecherinnen oder Sprecher erfolgt nicht.
13-Höhere Gewalt
13.1 Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren und vom Studio nicht zu vertretenden Umständen (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen) verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
13.2 Schadensersatzansprüche aus solchen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit zulässig.
14-Verwertungsgesellschaft
Der Kunde ist selbst verantwortlich für Meldungen an AKM oder andere Verwertungsgesellschaften, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15-Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
16-Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. per E-Mail). Dies gilt auch für ein Abgehen dieses Textformerfordernisses.